Der Skiclub Rubigen SCR wurde am 7. Januar 1972 gegründet. Er ist Mitglied von Swiss-Ski und dem Regionalverband Schneesport Mittelland-Nordwestschweiz (SSM).
Die Mitgliedschaft steht allen, die sportliche Interessen haben, offen. Zur Mitgliedschaft bitte das Anmeldeformular auf unserer Homepage benutzen.
Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand, unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Mitgliederversammlung.
sind an Judith Kaffka (Vorstand, Mitgliederverwaltung) zu richten, oder an die Adresse des SCR zu schicken.
sind dem Vorstand schriftlich und mindestens 5 Tage vor der Hauptversammlung einzureichen. Der Austritt entbindet nicht von der Beitragspflicht für das laufende Vereinsjahr.
Schwierigkeit Skitouren (neu analog SAC):
L | = | leicht |
WS | = | wenig schwierig |
ZS | = | ziemlich schwierig |
Schwierigkeit Wandern (analog SAC):
T1 | = | Wandern |
T2 | = | Bergwandern |
T3 | = | anspruchsvolles Bergwandern |
T4 | = | Alpinwandern |
Bei den angegebenen Marschzeiten handelt es sich um Richtwerte, die je nach Verhältnissen variieren können. In den Marschzeiten der Skitouren ist die Abfahrt nicht inbegriffen.
Wo nichts Anderes angegeben ist, erfolgt die Verpflegung aus dem Rucksack.
Wenn eine Anmeldung erforderlich ist und die Anzahl Teilnehmer im Programm nicht angegeben ist, ergibt sich diese aus der Zahl der zur Verfügung stehenden Leiter. Eine frühzeitige Anmeldung ist deshalb empfehlenswert.
Wenn die Teilnehmerzahl beschränkt ist, haben die Clubmitglieder Vorrang.
Anmeldungen zu kostenpflichtigen Anlässen haben schriftlich zu erfolgen und sind verbindlich.
Bei schwierigen Touren kann der Tourenleiter Teilnehmer zurückweisen, wenn diese seines Erachtens den gestellten Anforderungen nicht gewachsen sind.
Bei Abmeldung nach dem Anmeldetermin oder nach Erhalt einer Anmeldebestätigung, hat die abgemeldete Person die Kostenfolge zu tragen.
Von einer Kostenfolge kann abgesehen werden, wenn die entstandene Lücke von der Warteliste aufgefüllt werden kann oder der Teilnehmer einen gleich starken Ersatzteilnehmer stellt.
Wir empfehlen den Abschluss einer Annullationskosten-Versicherung.
Sollte eine An- oder Vorauszahlung vereinbart worden sein, wird diese mit den allfälligen Annullationskosten verrechnet.
Für jede Schneetour sind Sonnenschutz, Sonnenbrille und ausreichend warme Kleidung erforderlich, für Skitouren zudem eine gut funktionierende Tourenbindung, einwandfreie Steigfelle und Harscheisen.
Lawinenverschütteten-Suchgerät LVS (z.B. Barryvox) sowie Lawinenschaufel und Sonde sind auf allen Schneetouren obligatorisch. Die Ausrüstungsgegenstände können vom Tourenleiter nach Voranmeldung bezogen werden, sofern nicht privat vorhanden.
Jede teilnehmende Person ist selber dafür verantwortlich, dass der Ladezustand ihrer LVS-Batterien noch genügend ist (Überprüfung vor jeder Tour).
LVS-Miete: | 1 Tag | CHF 5.-- |
1 Woche | CHF 20.-- |
Saisonmieten werden nach Eingang der Bestellung berücksichtigt. Falls zusätzliches Ausrüstungsmaterial wie Seil, Pickel und Steigeisen erforderlich sind, ist dies aus dem Programm ersichtlich, oder die Teilnehmenden erhalten ein separates Programm mit einer Materialliste.
Eine gute Ausbildung dient der eigenen Sicherheit und der Sicherheit der andern Tourenteilnehmer. Den Anweisungen der Tourenleiter ist Folge zu leisten.
Auf www.skiclub-rubigen.ch wird am Vortag ab 18.00 Uhr bekannt gegeben, ob die Tour nach Programm, abgeändert oder gar nicht durchgeführt wird. Wer keinen Zugang zum Internet hat, kann beim jeweiligen Tourenleiter zwischen 19.00 und 20.00 Uhr telefonisch nachfragen.
Bei Schneemangel können die Schneetouren zum Teil durch Wanderungen ersetzt werden. Sie werden für den Club-Touren-Wettbewerb gewertet.
Es wird empfohlen, das Mitfahren in einem fremden Auto mit 15 Rp. pro km zu entschädigen.
Versicherung ist Sache jedes Einzelnen.
Nichtmitglieder können gratis an 3 Tagesaktivitäten (ausgenommen Alpin) teilnehmen. Dann müssen sie sich entscheiden, ob sie das Angebot des Clubs als Mitglied weiter nutzen, oder darauf verzichten wollen.
Vereinbarung zwischen SAC Stockhorn und Skiclub Rubigen. Als Mitglied vom SCR und Nicht Mitglied im SAC Stockhorn gilt die Regelung des SAC Stockhorn, d.h bei einer Tour muss ein Obulus von 5.- bezahlt werden. Ausgenommen sind die Touren welche vom SCR organisiert sind mit SAC Stockhorn, oder organisiert vom SAC Stockhorn mit SCR. (Oktober 2023)
Rubigen, Oktober 2019